ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
GASTHOF KLEMENT

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz- und Veranstaltungsräumen des Gasthofes sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofes.
2. Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


II. Vertragsabschluss und Vertragsinhalt

1. Alle Angebote des Gasthofes sind stets freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Gasthofes zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
2. Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer und Veranstaltungsräumen sowie die Nutzung der angemieteten Räumlichkeiten zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gasthofes.
3. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Gästezimmer am Anreisetag ab 15:00 Uhr in Anspruch zu nehmen (Check-in-Zeit) und am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen (Check-out- Zeit).
4. Das Mitnehmen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Gasthof. In diesen Fällen wird ein Korkgeld zur Deckung der Gemeinkosten vereinbart.


III. Preise, Zahlung

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Beherbergung und/oder Veranstaltung sowie weitere von ihm in Anspruch genommene Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gasthofes zu bezahlten. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofes an Dritte. Für Dienstleistungen nach 24:00 Uhr ist der Gasthof berechtigt, für die Bereitstellung von Mitarbeitern Tarifbezogene Nachtzuschläge pro angefangene Stunde zu veranschlagen.
2. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, soweit nicht eine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gasthof allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis oder die gesetzliche Mehrwertsteuer, so kann der Gasthof den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3. Die Abrechnung erfolgt in Euro. Bei ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten. Anzahlung in fremder Währung werden mit dem Tag der Valutierung in Anrechnung zur Gesamtrechnung gebracht.
4. Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 30 Tage nach Abreise ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 10% p.a. zu berechnen.
5. Der Gasthof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
6. Für die Veranstaltung gegebenenfalls anfallende GEMA-Gebühren, Kosten für Polizeistundenverlängerung und ähnliche Kosten bzw. Aufwendungen trägt der Veranstalter.


IV. Rücktritt des Hotels

1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Gasthof zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
* höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
* Beherbergungen sowie Veranstaltung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden
* der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Beherbergung und/oder Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofes zuzurechnen ist oder – ein Verstoß gegen vorstehende Ziffer II.2 vorliegt.
3. Der Gasthof hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

V. Stornierung durch den Kunden

1. Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.
2. Im Beherbergungsbereich (Logis) gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
a) Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn er spätestens eine Woche vor der vereinbarten Anreise erklärt wird.

Bei einem späteren Rücktritt berechnet sich die Gegenleistung des Gastes pauschal wie folgt:
a) Rücktritt bis 1 Tag vor der vereinbarten Anreise - 60 % der vereinbarten Vergütung
b) Rücktritt innerhalb 24 Stunden vor der vereinbarten Anreise - 80 % der vereinbarten Vergütung
c) Bei Nichtanreise ohne Stornierung - 100 % der vereinbarten Vergütung.
Erfasst die Buchung mehr als 50 Logisnächte, verlängern sich die unter Nr. 2 bezeichneten Fristen um jeweils 14 Tage.
d) Bei Großmessen (Bauma, Bau, IFAT, electronic o.ä.) bzw. bei Oktoberfest gelten folgende
Bedingungen:
d1) Stornierung kostenfrei bis 4 Wochen vor Anreise
d2) Rücktritt bis 7 Tagen vor der vereinbarten Anreise 80% der vereinbarten Vergütung
d3) Rücktritt ab 7 Tagen vor der vereinbarten Anreise 100% der vereinbarten Vergütung.
3. Der Gasthof wird sich bemühen, gebuchte und nicht in Anspruch genommene Leistungen anderweitig zu vergeben. Wird die gebuchte Leistung anderweitig vergeben, vermindert sich die unter Nr. 2 bezeichnete Vergütung um den erzielten Erlös.
4. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel durch die Stornierung kein oder wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Im Veranstaltungsbereich gilt für eine Stornierung durch den Kunden folgendes:
* Bis zu 14 Kalendertage respektive bei Anmietung des Klementsaals 30 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin kann der Veranstalter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
* Tritt der Veranstalter zwischen dem 14. Kalendertag und dem 1. Kalendertag vor dem Verantstaltungstermin zurück, so ist der Gasthof berechtigt, den vereinbarten Mietpreis zuzüglich 75% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen.
* Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Durchschnittlicher Speisenpreis gem. Speisekarte x Personenzahl.

VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Gasthof mitgeteilt werden. Ohne entsprechende Zustimmung des Hotels erfolgt die Abrechnung bei einer Abweichung nach unten nach der vertraglich vereinarten Teilnehmerzahl unter Anrechnung etwaiger ersparter Aufwendungen.
2. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Der Gasthof ist berechtigt, einer Abweichung der Teilnehmerzahlt später als fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn um mehr als 10% nach unten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass die vereinbarten Preise neu festgesetzt werden und/oder die bestätigten Räume getauscht werden.
4. Verschieben sich eine ohne vorherige Zustimmung des Gasthofes die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Gasthof zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.


VII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit der Gasthof für den Vertragsnehmer auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen sowie Dienstleistungen von Dritten beschafft, handelt er im Namen, in Vollmacht und für die Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt den Gasthof von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.
2. Bei Installationen von technischen Aufbauten und Anlagen kann der Gasthof verlangen, dass diese vom TÜV abgenommen werden und dass der Kunde dem Gasthof unverzüglich und unaufgefordert das technische Prüfzeugnis vorlegt.
3. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Vertragsnehmers unter Nutzung des Stromnetzes des Gasthofes bedarf dessen Zustimmung. Der Gasthof ist berechtigt, hierfür eine pauschale Nutzungsgebühr in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch die Verwendung seiner Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gasthofes, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich des Gasthofes fallen.


VII. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige Gegenstände

1. Vom Kunden mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Gasthof kann die Vorlage eines behördlichen Nachweises verlangen.
2. Wegen der Gefahr möglicher Beschädigungen ist die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen an Wänden untersagt.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende des Aufenthalts und/oder der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung auf Kosten des Kunden vornehmen.


IX. Haftung des Hotels

1. Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel ist Vorsatz vorzuwerfen oder es muss für eigene grobe Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten sowie seiner sonstigen Erfüllungsgehilfen einstehen oder der Schadensersatzanspruch resultiert aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Eine hiernach bestehende Haftung ist in allen Fällen einfacher Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
2. Ist der Kunde Beherberbungsgast, haftet der Gasthof für eingebrachte Sachen dan den Paragrafen 701 ff.BGB. Danach ist die Haftung auf das Hundertfache des Zimmerpreises, höchstens jedoch € 3.500 bzw. für Geld- und Wertgegenstände € 800 beschränkt.


X. Haftung des Kunden

1. Der Kunde haftet für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch ihn selbst, seine Familienangehörigen oder Gäste, Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es obliegt dem Kunden, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. Der Gasthof ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.


XI. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel müssen schriftlich erfolgen.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gasthofes.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen verkehr der Sitz des Gasthofes. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Gasthofs.
4. Es gilt das Deutsche Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gestetzlichen Vorschriften.


XII. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.